In der jährlichen Untersuchung vom 17. Mai 2024 habe sich ergeben, dass sich die Gehstrecke seit dem 14. März 2023 von 500 auf 200 Meter verkürzt habe und der Beschwerdeführer den 25 footwalking Test nicht mehr habe durchführen wollen, wobei er klinisch mit zwei Stöcken langsam unsicher mit einer linksbetonten Spastik und mit links leichtem Nachschleifen des Fusses gelaufen sei. Dieser nach Verfügungserlass erstellte Bericht erlaubt Rückschlüsse auf den Zeitpunkt vor Verfügungserlass (BGE 121 V 362 E. 1b S. 366) und zeigt auf, dass sich der gesundheitliche Zustand des Beschwerdeführers vorliegend verschlechtert hat und somit nicht auf die im Verfügungszeitpunkt vorhandenen, knapp