2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. August 2024 wurde der Behandler des Beschwerdeführers, Dr. med. B._____, Facharzt für Neurologie, aufgefordert, weitere Fragen zu beantworten und entsprechende Unterlagen einzureichen. Dr. med. B._____ reichte die entsprechenden Unterlagen mit Eingabe vom 2. September 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 29. Januar 2024 den Anspruch auf Hilflosenentschädigung (VB 149) und einen Assistenzbeitrag (VB 150) zu Recht abgewiesen hat.