2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin unter Beilage einer Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) vom 8. April 2024 sowie einer zusätzlichen Stellungnahme des Aussendienstes (AD) vom 12. April 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 2. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen zu den Akten.