Mit zwei separaten Vorbescheiden vom 18. Juli 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung der Begehren auf Hilflosenentschädigung sowie Assistenzbeitrag in Aussicht. Nach dagegen erhobenem Einwand stellte die Beschwerdegegnerin der zuständigen Abklärungsperson Rückfragen, zu welchen diese am 15. Dezember 2023 Stellung nahm. Mit Verfügungen vom 29. Januar 2024 wies die Beschwerdegegnerin sowohl das Gesuch auf Assistenzbeitrag als auch das Gesuch auf Hilflosenentschädigung je separat ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: