1.2. Am 31. Januar 2023 meldete sich der Beschwerdeführer für den Bezug von Hilflosenentschädigung der IV an. Zudem beantragte er in der von ihm ausgefüllten Selbstdeklaration Beratung und Unterstützung rund um den Assistenzbeitrag. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin medizinische Abklärungen und veranlasste zur Ermittlung einer allfälligen Hilflosigkeit sowie eines Anspruchs auf einen Assistenzbeitrag eine Abklärung an Ort und Stelle (Berichte vom 11. Juli 2023). Mit zwei separaten Vorbescheiden vom 18. Juli 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung der Begehren auf Hilflosenentschädigung sowie Assistenzbeitrag in Aussicht.