Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (2 Verfügungen vom 29. Januar 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1959 geborene Beschwerdeführer bezog seit dem 1. Juli 2017 eine Viertelsrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Diese wurde in der Folge mehrmals erhöht, so dass er seit dem 1. August 2021 eine ganze Rente bezieht. Zudem wurden dem Beschwerdeführer unter anderem Hilfsmittel zur Fortbewegung zugesprochen und Kostengutsprache für bauliche Änderungen in der und um die Wohnung erteilt.