Wortlaut der in der Verfügung vom 1. Februar 2024 vorgenommenen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Wesentlichen mit demjenigen in der Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 14. Juni 2021 (vgl. E. 3.1.1. hiervor) überein. Die Beschwerdegegnerin hat sodann auch keinerlei Auseinandersetzung mit dem somatischen Gesundheitszustand der Beschwerde- -6-