Eingabe vom 13. Januar 2025 S. 2). Diese bringt jedoch vor, die MEDAS-Gutachter hätten ihr bereits aus rein somatischer Sicht seit Oktober 2015 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Reinigungsmitarbeiterin und in einer angepassten Tätigkeit bei einer möglichen Präsenz von sechs Stunden pro Tag und ohne dabei bestehende zusätzlich zu begründende Leistungsminderung eine 75%ige Arbeitsfähigkeit bezogen auf ein 100%-Pensum attestiert (vgl. Beschwerde S. 16).