2.5. Mit Eingabe vom 13. Januar 2025 äusserte sich die Beschwerdeführerin zur Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 15. November 2024. Die Beschwerdegegnerin sowie die Beigeladene verzichteten auf das Einreichen einer Stellungnahme. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. Februar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 168) zu Recht abgewiesen hat.