Weiter zog sie das von der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin veranlasste bidisziplinäre Gutachten (Gutachten der estimed AG, Zug [estimed], vom 8. November 2017) bei. Nach Einholung weiterer Arztberichte und Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) veranlasste die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der MEDAS Interlaken Unterseen GmbH, Unterseen [MEDAS], vom 20. Juni 2019).