1.2. Am 14. Mai 2016 meldete sich die (zwischenzeitlich in den Kanton Aargau umgezogene) Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin unter Angabe chronischer Rückenschmerzen seit 2009 und eines Sturzes im Oktober 2015 erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die berufliche und medizinische Situation der Beschwerdeführerin ab und verneinte mit Verfügung vom 15. Dezember 2016 einen Anspruch auf berufliche Massnahmen. Weiter zog sie das von der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin veranlasste bidisziplinäre Gutachten (Gutachten der estimed AG, Zug [estimed], vom 8. November 2017) bei.