Die Beschwerdeführerin erhob am 19. Juli 2023 sodann Einsprache gegen die Verfügung vom 13. Juli 2023, ohne irgendwelche Dokumente einzureichen (VB 36). Am 8. September 2023 (VB 40), 4. Dezember 2023 (VB 41) und 25. Januar 2024 (VB 43) machte die Beschwerdeführerin weitere Eingaben, jeweils ebenfalls, ohne die massgebenden Dokumente einzureichen. In der Folge erliess die Beschwerdegegnerin am 31. Januar 2024 den ablehnenden Einspracheentscheid (VB 45). -5-