2.4. Rund einen Monat nach unbenutztem Ablauf der der Beschwerdeführerin bis 16. Juni 2023 angesetzten Frist zur Einreichung eines Berichts und der Rechnung des erstbehandelnden Arztes verfügte die Beschwerdegegnerin am 13. Juli 2023 Nichteintreten auf die Anmeldung (VB 26). In der Folge reichte Dr. med. D._____ den aktuellen Unfallschein, gemäss welchem die Behandlung am 7. Juli 2023 geendet hatte, und einen ärztlichen Zwischenbericht vom 13. Juli 2023 ein (vgl. die E-Mail vom 14. Juli 2023 in VB 30, 31 und 32). Diese Dokumente reichte in der Folge am 14. Juli 2023 auch die Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin ein (VB 34). Die Beschwerdeführerin erhob am 19. Juli 2023 sodann