2.2. Mit Schreiben vom 27. April 2023 forderte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf, ihr bis am 19. Mai 2023 unter anderem den Bericht über die medizinische Behandlung im Q._____ und die entsprechende Rechnung einzureichen (VB 6). Nachdem die Beschwerdeführerin auf dieses Schreiben nicht reagiert hatte, liess die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin das erwähnte Schreiben vom 27. April 2023 nochmals zukommen, wies sie auf deren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten und die möglichen Folgen der Verletzung derselben hin und setzte ihr eine Frist bis am 16. Juni 2023, um die medizinischen Unterlagen einzureichen (VB 13).