2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. Juni 2024 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung abgewiesen, da diese das entsprechende (ausgefüllte) Formular und die erforderlichen Belege innert der ihr dazu angesetzten Frist nicht eingereicht hatte. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: