Der neurologische Gutachter führte aus, für eine leidensadaptierte Tätigkeit könne in Annahme einer Zunahme der Schmerzsymptomatik durchaus postuliert werden, dass hierdurch die Konzentrationsund Aufmerksamkeitsleistungen und die psychomentale Ausdauer und Belastbarkeit der Beschwerdeführerin in einem relevanten Ausmass abgenommen hätten (VB 237.3 S. 9). Zum zeitlichen Verlauf hielt er fest, dass eine punktuelle Terminierung für die Entwicklung dieser reduzierten Arbeitsfähigkeit seit der letzten Begutachtung definitiv nicht angegeben werden könne. Es handle sich um eine langsam progrediente Entwicklung (VB 237.3 S. 11).