Anders verhält es sich mit den Feststellungen der Gutachter im Folgegutachten vom 5. September 2022. Die Gutachter hielten fest, dass sich die neurologische Situation seit der letzten Begutachtung verschlechtert habe. Dadurch betrage die Arbeitsfähigkeit leidensadaptiert nur noch 70 % (VB 237.1 S. 9). Der neurologische Gutachter führte aus, für eine leidensadaptierte Tätigkeit könne in Annahme einer Zunahme der Schmerzsymptomatik durchaus postuliert werden, dass hierdurch die Konzentrationsund Aufmerksamkeitsleistungen und die psychomentale Ausdauer und Belastbarkeit der Beschwerdeführerin in einem relevanten Ausmass abgenommen hätten (VB 237.3 S. 9).