Personenbeförderung oder andere Tätigkeiten mit besonderem Anspruch an die Fahrtauglichkeit seien ungeeignet. Wegen der Einschränkung der Aufmerksamkeit/Konzentration ungünstig seien: Sehr differenzierte Arbeiten, welche eine hohe Aufmerksamkeit verlangten, wie Überwachungs-, Prüf- und Kontrollarbeiten in der Industrie, Bedienung und Überwachung von (halb-)automatischen Maschinen oder Produktionseinheiten, Sortierarbeiten, Arbeiten an verletzungsträchtigen Maschinen. Körperlich geeignet seien leichte wechselbelastende Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen der Lendenwirbelsäule. In einer solchen Tätigkeit sei eine Präsenz von 8.5 Stunden pro Tag möglich.