Da Migräne durch Lärm, Kälte, Flackerlicht und in höheren Lagen (z.B. auf Bergen) provoziert werden könne, seien Arbeiten unter solchen Bedingungen ungeeignet, ebenso wegen möglicher Provokation von Clusterattacken. Ungünstig seien Arbeiten unter Hitze und Licht und längere Arbeiten am Computer, hohe Konzentrationsbeanspruchung und hohe körperlicher Anstrengung (VB 188.2 S. 9). In einer entsprechend angepassten Tätigkeit bestehe eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 188.2 S. 10). Mit ergänzender Stellungnahme vom 15. April 2021 hielten die SMAB-Gutachten im Wesentlichen an ihrer Einschätzung fest (VB 212).