In der angestammten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 0 % (VB 188.2 S. 10). Eine leidensangepasste Tätigkeit sei körperlich leicht, wechselbelastend, ohne Zwangshaltungen der Lendenwirbelsäule und ohne notwendiges kraftvolles Zugreifen mit der rechten Hand. Längeres Stehen und Gehen seien nicht zumutbar. Arbeiten auf Gerüsten, Leitern und in Dunkelheit seien ungünstig. Da Migräne durch Lärm, Kälte, Flackerlicht und in höheren Lagen (z.B. auf Bergen) provoziert werden könne, seien Arbeiten unter solchen Bedingungen ungeeignet, ebenso wegen möglicher Provokation von Clusterattacken.