Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie in Auftrag zu geben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. März 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen, welche mit Eingabe vom 9. April 2024 auf eine Stellungnahme verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: