" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 29.1.2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei der Beschwerdeführerin bis September 2021 eine Invalidenrente aufgrund eines IV-Grads von 53% und ab Oktober 2021 eine Invalidenrente aufgrund eines IV-Grads von 65% zuzusprechen. 4. Subeventualiter sei ein polydisziplinäres Gerichtsgutachten in den Fachdisziplinen Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie in Auftrag zu geben.