Mit Vorbescheid vom 6. Februar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin wiederum die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht, wogegen die Beschwerdeführerin am 9. März 2023 Einwand erhob. Daraufhin führte die Beschwerdegegnerin eine Abklärung der Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich an Ort und Stelle durch und nahm Rücksprache mit dem RAD. Am 29. Januar 2024 verfügte sie schliesslich ihrem Vorbescheid entsprechend. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 29. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 4. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: