Mit Vorbescheid vom 4. September 2020 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den SMAB-Gut- achtern Rückfragen, welche diese am 15. April 2021 beantworteten. Nach Rücksprache mit ihrem RAD veranlasste die Beschwerdegegnerin ein Folgegutachten bei der SMAB, welches am 5. September 2022 erstattet wurde. Mit Vorbescheid vom 6. Februar 2023 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin wiederum die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht, wogegen die Beschwerdeführerin am 9. März 2023 Einwand erhob.