1. 1.1. Der Beschwerdeführer meldete sich am 4. Mai 2022 beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Q._____ zur Arbeitsvermittlung an und stellte am 14. Mai 2022 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Der Beschwerdegegner anerkannte in der Folge mit Verfügung vom 12. Oktober 2022 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. August 2022.