14 S. 6), ist sodann unzutreffend. So führte der orthopädische Gutachter aus, dass der Beschwerdeführer über ein Kribbeln aussen am linken Oberschenkel berichtet habe. Dieses ziehe manchmal bis zum linken Fuss (vgl. VB 146.3 S. 6). Bei den Untersuchungsbefunden hielt er weiter fest, dass die Sensibilität an den beiden Armen und Beinen ungestört sei, abgesehen von einem Streifen mit Gefühlsminderung an der Aussenseite des linken Oberschenkels (VB 146.3 S. 11). Der RAD-Arzt Dr. med. B._____ führte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2024 nachvollziehbar aus, dass motorische Defizite am Dermatom L5 zu einer Schwäche des Fusshebers, insbesondere des Grosszehenhebers, führen würden.