Der RAD-Arzt Dr. med. B._____ nahm zu diesen divergierenden Beobachtungen schliesslich am 15. März 2024 Stellung und führte sinngemäss nachvollziehbar und überzeugend aus, dass ein hinkender Gang nicht als ausgewiesenes organisches Substrat der geltend gemachten sensorischen und motorischen Defizite qualifiziert werden könne (VB 164 S. 1 f). Dass der orthopädische Gutachter die sensomotorischen Defizite am Dermatom L5 linksseitig sowie genital linksseitig und im Bereich der linken Leiste nach ALIF Zugang L4/5 nicht festgestellt habe (Beschwerde Ziff. 14 S. 6), ist sodann unzutreffend.