Daraus geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer gleichentags im Hinblick auf eine Neubeurteilung nach dem extern durchgeführten Gutachten vom 28. Juni 2023 von diesem hatte untersuchen lassen. Dr. med. univ. D._____ führte aus, der Beschwerdeführer habe angegeben, an weiterhin bestehenden lumbalen Rückenschmerzen sowie einer Kribbelparästhesie im Bereich des lateralen linken Unterschenkels sowie des dorsalen Fusses mit hier auch neuropathisch anmutender Schmerzkomponente zu leiden. Weiter bestehe seit der Operation von 2021 (ALIF L4/5) eine Gefühlsstörung im Bereich der linken Leiste sowie im Genitalbereich linksseitig.