4.3. 4.3.1. Der Beschwerdeführer reichte im Beschwerdeverfahren einen Sprechstundenbericht von Dr. med. univ. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 22. Februar 2024 ein. Daraus geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer gleichentags im Hinblick auf eine Neubeurteilung nach dem extern durchgeführten Gutachten vom 28. Juni 2023 von diesem hatte untersuchen lassen.