Insgesamt habe die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit bezogen auf ein 100%-Pensum ab dem 1. März 2021 bei 80 % gelegen. Aufgrund orthopädischer Probleme habe die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers indes vom 20. Dezember 2021 bis am 1. Mai 2022 sowie vom 30. März bis voraussichtlich am 30. Juni 2023 bei 0 % gelegen. Für die Periode vom 1. Juli bis am 30. September 2023 sei von einer Arbeitsfähigkeit von 40 % (Pensum von circa 50 % mit 20%iger Leistungsminderung) auszugehen und ab dem 1. Oktober 2023 von einer 80%igen (Pensum von 100 % mit 20%iger Leistungsminderung) Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (vgl. VB 146.1 S. 5 ff.; VB 146.2 S. 36;