Die Tätigkeit müsse überdies in einem wohlwollenden Arbeitsumfeld ausgeübt werden können und zusätzliche kürzere Pausen nach Bedarf ermöglichen. Bei einer maximalen Präsenzzeit von 8.5 Stunden pro Tag bestehe für eine derartige Tätigkeit aus orthopädischer Sicht keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Aus psychiatrischer Sicht bestehe aufgrund der kognitiven Störungen und affektiven Symptomatik (Ängste) ein erhöhter Pausenbedarf in Höhe von 20 %. Insgesamt habe die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit bezogen auf ein 100%-Pensum ab dem 1. März 2021 bei 80 % gelegen.