der seit 1. Oktober 2023 vorhandenen 80%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (Invaliditätsgrad von 20 %) sei die Rente per 1. Oktober 2023 von einer ganzen auf eine solche für einen Invaliditätsgrad von 64 % abzustufen und per 31. Dezember 2023 zu befristen (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 162 S. 7 f.).