2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 26.1.2024 sei in dem Umfang aufzuheben, als dem Beschwerdeführer ab dem 1.1.2024 keine Rente mehr zugesprochen wird. 2. Es sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und diese zu verpflichten, ein neues orthopädisches Gutachten im Einigungsverfahren in Auftrag zu geben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgenden Antrag: