1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer meldete sich, nachdem die Beschwerdegegnerin sein im Februar 2016 gestelltes Rentenbegehren mit in der Folge in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 28. Dezember 2017 abgewiesen hatte, am 31. August 2020 erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm mehrmals Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Des Weiteren liess sie den Beschwerdeführer durch die Neurologie Toggenburg AG bidisziplinär Begutachten (Gutachten vom 28. Juni 2023).