8.3. 8.3.1. Die Beschwerdeführerin macht bezüglich des Berichts über die Abklärung an Ort und Stelle geltend, dass das darin angenommene Leistungsvermögen dem "Gesundheitszustand mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestützt auf das Gutachten" widersprechen würde. So würden sich gerade die angeblichen Diagnosen ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit in der Haushaltsarbeit einschränkend auswirken (Beschwerde S. 4).