Kriegserlebnisse" machen. Im Austrittsbericht der Klinik D._____ werde zwar ein Querschnittsbefund beschrieben, jedoch werde kein eigentlicher Verlauf seit dem Krieg in Q._____ erwähnt. Dies sei als nicht nachvollziehbar zu beurteilen (VB 68.3 S. 20). Folglich wurde der Bericht der Klinik D._____ vom 24. Februar 2022 vom psychiatrischen Gutachter durchaus gewürdigt und dieser legte nachvollziehbar begründet dar, weshalb er das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung verneinte.