Zudem sei die psychosoziale Funktionsfähigkeit als weitgehend intakt zu beurteilen. Die Beschwerdeführerin begebe sich gerne in ihren Schrebergarten, wo sie Gemüse und Pflanzen anpflanze. Sie habe auch zwei Freundinnen. Zudem könne sie die anfallenden Alltagsarbeiten erledigen (VB 68.3 S. 18 f.). Weiter führte der psychiatrische Gutachter aus, dass die posttraumatische Belastungsstörung im Bericht der Klinik D._____ unter anderem mit intensiven Intrusionen und Flashbacks sowie einem generell starken Arousal begründet werde. Während der aktuellen Untersuchung habe sich indes kein ausgeprägtes Arousal erkennen lassen, insbesondere keine Schreckhaftigkeit, auch keine Dissoziationen.