Die Beschwerdeführerin berichte darüber, dass sie seit Kriegsausbruch in Q._____ ununterbrochen bis heute unter nächtlich auftretenden Albträumen leide, welche vom Krieg handelten. Zudem solle sie unter wiederholt auftretenden Erinnerungen bezüglich der Kriegserlebnisse leiden, dies ebenfalls unverändert seit Kriegsausbruch. Als Beispiel gebe sie spontan an, dass sie immer wieder daran denken müsse, wie sie mit ihren Kindern aus R._____ geflüchtet sei. Auf Nachfrage hin habe sie dann aber dahingehend korrigiert, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Kinder gehabt habe.