7.2. 7.2.1. Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, die Gutachter hätten den Bericht der Klinik D._____ vom 24. Februar 2022 nicht gewürdigt. Darin sei – nebst einer rezidivierenden depressiven Störung sowie chronischen Schmerzen mit somatischen und psychischen Anteilen – sogar eine ausgeprägte chronifizierte PTBS-Symptomatik attestiert worden (Beschwerde S. 4 f.).