Sämtliche gestellten Diagnosen würden sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirken (VB 68.2 S. 13 f.). Eine körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere Tätigkeit, die nicht repetitiv oder langdauernd über der Schulterhorizontalen ausgeführt werden müsse sowie keine Arbeiten enthalte mit spezifischer Belastung der Lendenwirbelsäule durch Zwangshaltungen rekliniert oder vornübergebeugt oder verbunden mit repetitiven Bück- oder Torsionsbewegungen, sei aus rheumatologischer Sicht als angepasst anzusehen (VB 68.2 S. 16).