Der psychiatrische Gutachter Dr. med. B._____ stellte folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: "Rezidivierende depressive Störung mit chronischem Verlauf und gegenwärtig leicht- bis mittelgradiger Episode ohne somatisches Syndrom (ICD-10 F33.0/1)". Die zudem zu stellende Diagnose "Aktenanamnestisch posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1)" sei ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 68.3 S. 17). In der bisherigen Tätigkeit als Reinigungsmitarbeiterin sowie in jeglichen anderen Tätigkeiten bestehe eine 70%ige Arbeitsfähigkeit.