Zudem führte sie eine Abklärung der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich an Ort und Stelle durch. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit dem RAD wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 29. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 29. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten durchzuführen.