4.2.2. Dr. med. D._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, ging in ihrer Stellungnahme vom 31. Oktober 2023 davon aus, in Zusammenschau der Befunde sei der Beschwerdeführer in seiner angestammten Tätigkeit als Gipser aufgrund multipler körperlicher Einschränkungen (Rücken- und Schulterproblematik) sicher nicht mehr als 20 % arbeitsfähig. Eine leichte körperliche Tätigkeit oder Bürotätigkeiten mit wechselnder Belastung und Lasten von bis zu 5 kg seien in einem 50%-Pensum vorstellbar (BB 4).