4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, die Einschätzungen seiner behandelnden Ärzte würden denjenigen der RAD-Ärztin Dr. med. B._____ widersprechen. Es bestehe maximal eine 50%ige Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit (Beschwerde S. 4 ff.). Vor diesem Hintergrund müsse bei der Berechnung des Invalideneinkommens ein 10%iger Abzug vom Tabellenlohn vorgenommen werden (Beschwerde S. 6 f.). 4.2. Den Berichten der behandelnden Ärzte ist im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: