In ihrer Aktenbeurteilung vom 7. Juni 2023 führte Dr. med. B._____ sodann aus, es gelte weiterhin das definierte Zumutbarkeitsprofil. Es sei nach wie vor von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen, welche bei problemlosem Verlauf auf 100 % gesteigert werden könne (VB 82). -4-