1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Gipser tätig und meldete sich am 19. September 2022 unter Hinweis auf "Diskus Riss Wirbelsäule" bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (berufliche Eingliederung und Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 24. Januar 2024.