die Diagnose eines chronischen Schmerzsyndroms bei persistierenden, z.T. neuropathischen Schmerzen im ulnaren Bereich der linken Hand (VB II 120 S. 4; vgl. auch VB II 143 S. 1) und in seiner Beurteilung des Integritätsschadens vom 24. März 2022 führte er aus, dass keine Hinweise auf eine posttraumatische bzw. postoperative Arthrose und nur minimale Einschränkungen der Funktion im Bereich der linken Hand und des linken Handgelenks sowie keine Instabilitätszeichen desselben festzustellen seien, weshalb aus unfallchirurgischer Sicht kein Anspruch auf eine Integritätsentschädigung bestehe (VB II 143 S. 1). Gemäss der Aktenbeurteilung von Dr. med.