Basis 1993]; Index 106.3 [2022; Basis 2010]) ist das Valideneinkommen somit auf Fr. 60'006.00 festzusetzen. 4.4.2. Das von der Beschwerdegegnerin ermittelte Invalideneinkommen des Beschwerdeführers ist unbestritten und gestützt auf die Akten nicht zu beanstanden (vgl. VB I 492 S. 11; VB II 208 S. 11).