4.2. Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, die Beschwerdegegnerin hätte bei der Ermittlung des Valideneinkommens davon ausgehen müssen, dass der Stellenwechsel zu der C._____ AG aufgrund der Folgen des Unfalls vom 15. Februar 1999 erfolgt sei und er seine Arbeitsstelle als Bauarbeiter ohne diesen Unfall nicht aufgegeben hätte. Die Beschwerdegegnerin hätte -8- folglich auf ein Einkommen als Bauarbeiter (Kompetenzniveau 2 der Tabelle TA1 des Jahres 2018; Wirtschaftszweig 41-43 Baugewerbe; Total) abstellen müssen (Beschwerde S. 5 ff.).