+1,1 % [2022]), der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden, der reduzierten Leistungsfähigkeit von 75 % (erhöhter Pausenbedarf) und eines leidensbedingten Abzugs von 20 % auf Fr. 39'644.00 fest. Bei der daraus folgenden Erwerbseinbusse von Fr. 19'735.55 resultierte ein Invaliditätsgrad von gerundet 33 % (VB I 492 S. 9 ff.; VB II 208 S. 9 ff.).